Künstlersozialkasse



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Einem Freiberufler, der künstlerisch oder publizistisch tätig ist, steht der Weg in die Künstlersozialkasse offen.

Das heißt, er kann sich hier gesetzlich versichern lassen und profitiert von den niedrigen Beiträgen. Nötig ist für die Aufnahme hier natürlich die Antragstellung mit der geschätzten Gewinnberechnung.

Die Künstlersozialkasse leistet einen Beitragszuschuss zu privaten Krankenversicherung.

Beitragszahlungen an die Künstlersozialkasse

Anhand des Gewinns wird dann festgelegt, wie hoch der monatlich zu zahlende Beitrag ist.

Mit Hilfe des Anmeldeformulars und einer Beschreibung der Tätigkeit wird eingeschätzt, ob der Antragsteller zu den Berechtigten für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse zählen könnte.

Die Künstlersozialkasse ist hier sehr rigoros, denn immerhin genießen Mitglieder einige Vorteile.

Die KSK ist im Prinzip als eine Art Vertretung des nicht vorhandenen Arbeitgebers zu sehen. Das bedeutet, sie übernimmt die Hälfte der Beiträge zu den Sozialversicherungen, also zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Auf den Versicherten kommen damit weitaus geringere Beiträge zu, als würde er sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern lassen.
zur Website der Künstlersozialkasse
Als Mindesteinkommen werden 4000 Euro pro Jahr angesetzt, wobei es hier um den Gewinn geht.

Das heißt, bei der Gewinnschätzung müssen alle absehbaren Betriebsausgaben von den Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit (hier zählt kein Mutterschafts- oder Elterngeld mit hinein, auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus einer nichtselbstständigen Arbeit werden nicht mit eingerechnet) abgezogen werden.

Der Gewinn muss in jedem Jahr wieder neu angegeben werden.
Steht der Freiberufler am Anfang seiner Karriere, so schätzt er seinen Gewinn lediglich, nach dem ersten Jahr wird der Einkommenssteuerbescheid zu Rate gezogen.
Dabei muss bedacht werden, wie sich der Gewinn im nächsten Jahr entwickeln wird.
Steigt der Gewinn im Laufe des Jahres an, so besteht eine Verpflichtung zur Meldung gegenüber der Künstlersozialkasse.

Die Beiträge werden dann entsprechend angepasst. In jedem Jahr wird per Zufallsentscheid eine Gruppe von Versicherten ausgewählt, die für ihr Einkommen des letzten Jahres Belege einreichen muss. Das können Rechnungen, Quittungen oder der Einkommenssteuerbescheid sein.

Die Künstlersozialkasse ist praktisch nur zwischengeschaltet, die gesetzliche oder die private Krankenversicherung kann sich jeder Freiberufler selbst aussuchen.

Wer bisher als Familienversicherter dort geführt wurde, muss dann einen Antrag auf Aufnahme als eigenständiges Mitglied stellen.


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