Sind einzelne Teile eines Satzes als gleichrangig zu bezeichnen, so werden sie durch Komma abgetrennt.
Die Gleichrangigkeit ist daran erkennbar, dass ein Teilsatz auch weggelassen werden kann, ohne dass der gesamte Satz an Sinn verliert.
Ein Beispiel:
Wenn sie ihn tatsächlich erkannt hat, wenn er das wirklich war, dann sollte sie darüber eine Meldung machen.
Das Komma wird zwischen Hauptsätzen gesetzt, dazu gehören auch eingeschobene Hauptsätze, die in Kommas eingeschlossen werden. Dagegen werden aber formelhafte Hauptsätze häufig nicht in Kommas gesetzt, zum Beispiel:
Es lief[,] Gott sei Dank[,] ohne größere Schäden ab.
Kein Komma wird hingegen gesetzt, wenn die Teilsätze gleichrangig sind und durch die Wörter und, oder, weder .. noch, entweder … oder, sowohl … als auch oder nicht … noch miteinander verbunden sind.
Ein Beispiel:
Weder war die Umleitung richtig ausgeschildert noch kannten sie sich gut genug aus, um den Weg auch ohne Hinweise finden zu können.
Es kann ein Komma gesetzt werden, wenn dadurch die Gliederung eines Satzes verdeutlicht wird:
Er schimpfte auf das Fernsehprogramm[,] und seine Familie war seiner Meinung.
Das Komma und der Nebensatz
Nebensätze werden grundsätzlich durch das Komma abgetrennt. Handelt es sich um eingeschobene Nebensätze, so werden sie durch Kommas eingeschlossen.
Die Nebensätze können sowohl am Anfang als auch am Ende des Satzes stehen. Wird der übergeordnete Satz durch eine Konjunktion wie „und“ weitergeführt, muss dennoch ein Komma stehen:
Er war der Meinung, dass er abends wieder da wäre, und er ging aus dem Haus.
Werden Auslassungssätze verwendet, so werden diese wie vollständige Sätze in der Kommasetzung behandelt. Ein Beispiel:
Möglich, dass sie noch vorbeikommt.
Hingegen müssen formelhafte Auslassungssätze nicht durch Komma abgegrenzt werden. Beispiel für die Kommasetzung:
Der Sachverhalt soll wie folgt erklärt werden.
Wenn eine Wortgruppe am Anfang eines Satzes steht und mit erst, besonders, schon, vor allem oder ähnlichen Wörtern beginnt, so folgt keine Kommasetzung.
Oft besteht die Möglichkeit zur Kommasetzung, beispielsweise bei den Wortfügungen angenommen, dass, geschweige denn, dass, und zwar, weil oder vor allem, weil. Hier gilt die Regel, dass ein zusätzliches Komma vor die Konjunktion gesetzt werden kann.
Beispiel für diese Kommaregel:
Vorausgesetzt, dass es morgen schön ist, gehen wir in den Tierpark.
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