Berufsunfähigkeitsversicherung



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Wenn Sie als Freiberufler über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken, so stehen Sie sicherlich auch vor der Frage, was denn eigentlich die Versicherungs- und was die Leistungszeiten sind.

Synonym dürfen beide Begriffe nämlich nicht verwendet werden, dann wären sie die Bezeichnungen falsch.

Die Versicherungszeit ist der Zeitraum, in dem das eigentliche Risiko, also die Berufsunfähigkeit, versichert ist.

Das heißt, während dieser Zeit darf die Berufsunfähigkeit eintreten, dann tritt die Versicherung in Leistung.

Die Leistungszeit hingegen ist die Zeit, in der die Versicherung die Rente gewährt.

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Rente, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Als Beispiel:
Ein freiberuflicher Texter hat eine Versicherungszeit bis zum 56. Lebensjahr vereinbart und eine Leistungszeit bis zum 66. Lebensjahr.

Tritt nun eine Berufsunfähigkeit im Alter von 49 Jahren ein, so kann er noch 17 Jahre lang mit den Rentenzahlungen rechnen.

Bei einer Berufsunfähigkeit hingegen, die erst nach dem 56. Geburtstag auftritt, bekommt der Versicherte gar nichts.

Versicherungs- und Leistungszeitraum bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Es ist daher wichtig, dass Versicherungs- und Leistungszeit so nah wie möglich an das gesetzliche Rentenalter gesetzt werden.

Denn wenn die Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsrente wegfallen und die normale Altersrente noch nicht begonnen hat, klafft eine Versorgungslücke aufgrund der Berufsunfähigkeit, die nur schwer zu überbrücken ist.

Immerhin müssen Sie davon ausgehen, dass Sie eventuell gar nichts mehr dazuverdienen können und so auf Rentenzahlungen angewiesen sind.

Die Leistungszeit sollte daher mindestens so weit reichen, wie der früheste Termin des Renteneintritts möglich ist.

Sind Sie als beispielsweise als freiberuflicher Lektor nicht über die Künstlersozialkasse versichert, haben Sie auch keinen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente.

Dann können Sie eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren, was wenigstens einige Anbieter ermöglichen.

Die Versicherungsdauer geht in dem Fall bis zum 65. beziehungsweise bis zum 67. Lebensjahr (nach Anhebung des Rentenalters). Tritt bis dahin eine Berufsunfähigkeit ein, so zahlt die Versicherung die Rente bis zum Tod.

Damit ist zumindest ein kleiner Teil der Altersrente abgesichert. Diese Variante wird bislang nur von wenigen Gesellschaften angeboten, daher sind Suche und Vergleich ein wenig schwierig.

Ferner weisen wir in unseren Fachportalen auf die zwingende Notwendigkeit einer Berufsunfähigeitsversicherung für Übersetzer oder Dolmetscher u. a. hin.
Doch die Sache ist durchaus lohnend, wenn man bedenkt, dass die Rente sonst gar nicht gesichert ist.


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