Honorarkalkulation



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Ein Freiberufler kann sich zur Findung seines eigenen Honorars natürlich an die Empfehlungen von Verbänden halten.

Allerdings sind das eben nur Empfehlungen und diese lassen sich nicht auf jeden Fall anwenden. Es kann zum Beispiel sein, dass die Honorarempfehlung zwar von einem Stundensatz von 42 Euro ausgeht, für den Freiberufler aber mindestens 50 Euro die Stunde notwendig wären.


Hier hilft nur eine genaue Kalkulation der eigenen Kosten. Dafür müssen erst einmal die betrieblichen Ausgaben aufgelistet werden. Sie fallen zum großen Teil auch dann an, wenn gerade kein Auftrag bearbeitet wird. Dazu gehören unter anderem die Miete für das Büro, Strom- und Wasserkosten für dasselbe, Telefonanschluss und Fahrzeuge.

Daneben sind Verbrauchskosten zu berücksichtigen, wie Kosten für Telefon und Internet, Büromaterialien oder solche für die Weiterbildung.

Nicht vergessen werden dürfen die Versicherungen, die unbedingt notwendig sind für den Freiberufler. Neben den betrieblichen Ausgaben müssen aber auch die privaten Ausgaben gedeckt werden. Hier fallen unter anderem ebenfalls gesetzliche Krankenversicherungen hinein, Miete für Wohnung oder Haus, Lebenshaltungskosten, Autokauf, Urlaubsreise, etc.

Wer Familie hat, muss auch an die Versorgung derselben denken. Diese Kosten zusammen genommen ergeben die Summe, die Monat für Monat unbedingt erwirtschaftet werden muss. Das ist die Schmerzgrenze eines jeden Freiberuflers. Allerdings sollte ein Gewinn ebenfalls drin sein, denn dieser ist die Rückversicherung für schlechte Zeiten.

Anhand dieser Zahlen kann das Honorar des Freiberuflers ausgerechnet werden. Dabei ist es besser, sich ein wöchentlich zu erreichendes Einkommensziel zu setzen, als ein monatliches. Denn wenn das monatliche Ziel in Sichtweite ist, siegt häufig der innere Schweinehund und das Pensum wird zurückgefahren.

Wird das Ziel aber wöchentlich gesetzt, ergibt sich in der Regel ein höherer Gewinn am Ende des Jahres. Bei all dem dürfen aber nicht die Zeiten der Erholung vergessen werden.

Das heißt, im Jahr darf nicht mit 365 Tagen gerechnet werden, sondern es sollten Wochenenden- und Feiertage abgezogen werden, auch ein Urlaub und eventuelle Krankentage sollten berücksichtigt werden. Die Arbeit an eigentlich freien Tagen sollte die Ausnahme sein, denn ansonsten kommt es zur Selbstausbeutung, über die so viele Freie klagen.


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