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Angebote für Freiberufler

Private Krankenversicherung für Freiberufler

Wenn sich der Freiberufler für die Versicherung über die private Krankenversicherung entschieden hat, so sollte er einiges über die Praxis der Abrechnung wissen.

Geht es um einen ambulanten Arztbesuch, so bekommt der Patient die Rechnung direkt vom Arzt oder von einer Verrechnungsstelle, die vom Arzt beauftragt wurde.

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Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung

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Diese Rechnung kann dann bei der Versicherung eingereicht werden und die Kosten werden geprüft.

Verläuft die Prüfung ohne Rückfragen oder Klärungsnotwendigkeiten, werden die Kosten erstattet. Über die Verrechnungsstelle darf die Rechnung übrigens nur laufen, wenn der Patient dieser Verfahrensweise zugestimmt hat, denn hier spielt die ärztliche Schweigepflicht mit hinein.

Gegebenenfalls kann es notwendig sein, vor einer Behandlung eine Deckungszusage von der privaten Krankenversicherung einzuholen.

Die Rechnung selbst wird dann vom Patienten geprüft, ehe der fällige Betrag überwiesen wird.

Momentan funktioniert das Begleichen der Rechnung immer noch allein über die Überweisung, im Gegensatz zu einigen anderen Ländern, wie den Niederlanden.

Hier kann der Patient auch sofort nach der Behandlung in bar die Rechnung zahlen oder er nutzt die Bankkarte vor Ort.

Eine andere Variante der Abrechnung ist möglich, wenn der Freiberufler dem im Vertrag zugestimmt hat:

In diesem Fall wird die Rechnung nicht vom Patienten überwiesen und die Kosten werden erstattet, sondern die Rechnung wird gleich bei der privaten Krankenkasse eingereicht.

Gängige Praxis ist es, dass Rechnungen ab einer bestimmten Höhe nicht selbst bezahlt werden müssen.

Der Patient kann je nach gewähltem Tarif auch festlegen, dass er Rechnungen bis zu einer festen Höhe generell selbst zahlt und die Kosten nicht von der Krankenversicherung erstattet bekommt.

Dann kann er mit günstigeren Beiträgen rechnen. Das lohnt sich aber nur, wenn keine Erkrankungen bekannt sind und lediglich ab und zu ein Arztbesuch nötig wird.

Bei einer stationären Behandlung rechnet die Klinik in den meisten Fällen die Kosten nicht mit dem Pateineten - also mit dem Freiberufler, sondern direkt mit der privaten Krankenversicherung ab.

Dafür muss der Freiberufler lediglich seine Versichertenkarte vorlegen.

Wurde zum Beispiel die Chefarztbehandlung verlangt oder geht es um andere Sonderleistungen, muss diese der Patient wiederum selbst übernehmen.

Die Kosten dafür kann er sich nach Einreichen der Rechnung bei seiner Krankenversicherung später erstatten lassen.

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