<< zur Startseite

Angebote für Freiberufler

Private Berufsunfähigkeitsversicherung für den Freiberufler

Als Freiberufler, der gerade am Anfang der selbstständigen Tätigkeit steht und viele Kosten auf sich zukommen sieht, soll meist gespart werden, wo es irgend möglich ist.

Da kommt das Angebot einiger Versicherer gerade recht, bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Karenzzeit zu vereinbaren.

Vergleichen Sie jetzt Berufsunfähigkeitsversicherungen untereinander
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Rente, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sie ist neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung für den Freiberufler überhaupt!

Vergleich und Angebot zur Berufsunfähigkeit

Wunsch-BU-Rente: 
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum:
 tt.mm.jjjj
Strasse und Nr.:
PLZ und Ort:
Telefon:
E-Mail:
Erreichbarkeit: 
Berufsgruppe:
Anmerkungen: 
 
Ich stimme Datenschutzerklärung und AGB zu
Mit gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Zuerst klingt das Angebot sicher nicht schlecht, denn mit dieser Karenzzeit lassen sich Beiträge sparen.

Und wer geht schon davon aus, dass eine Berufsunfähigkeit tatsächlich eintritt?

Sicher, die Zahlen hat wohl fast jeder im Kopf und weiß, dass mehr als jeder vierte von einer Berufsunfähigkeit betroffen ist und das noch vor dem 44. Lebensjahr.
Doch wie so oft geht man davon aus, dass es einen selbst schon nicht treffen würde – und für den Fall des Falles gibt es ja schließlich die Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler.

Warum dann nicht Beiträge sparen, wenn es gerade möglich ist?

Doch die Sache hat einen Haken. Die Bezeichnung Karenzzeit besagt, dass es sich hierbei um eine Art Wartezeit handelt, bis die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich gezahlt wird.

Es tritt also eine Berufsunfähigkeit ein und die Rente wird nach einer Karenzzeit von sechs Monaten oder mehr – teilweise sogar erst nach zwei Jahren – gezahlt.

Als Geldersatz für diese Zeit preisen die Versicherungsgesellschaften nicht selten das Krankentagegeld an.

Dieses wird schließlich bis zu 78 Monate lang gewährt. Doch dem ist nicht so.

Freiberufler, die nicht gesetzlich versichert sind, müssen das Krankentagegeld über eine Zusatzversicherung abschließen.
Tun sie das nicht, gehen sie leer aus.

Wenn die Versicherung mitbekommt, dass es sich nicht um eine vorübergehende Erkrankung handelt, stellen sie überdies die Zahlungen ein – aus ist es mit dem Krankentagegeld.
Möglich ist sogar, dass die Versicherung das in dem Falle zu Unrecht gezahlte Tagegeld zurückfordert.

Die Unkosten für den Freiberufler laufen aber weiter und es gibt kein geregeltes Einkommen, bis die Berufsunfähigkeitsversicherung mit den Rentenzahlungen beginnt.

Hinzu kommt, dass die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung auch in der Karenzzeit weitergezahlt werden müssen, was nicht gerade einfach sein dürfte, wenn das Einkommen weggefallen ist.

Die mögliche Ersparnis durch eine solche Karenzzeit ist also nicht mehr gegeben, wenn der Versicherungsfall tatsächlich eintreten sollte.

.

 

 

Impressum   Infos    Eintrag    Angebote   Links

Copyright © 2004 - 2012 · lektorat.de Infosysteme · Jürgen Busch · Burgwedelkamp 17a · D-22457 Hamburg